Stolzenauer Institut für Lerntherapie SIL

Nachteilsausgleich

Wenn bei Ihrem Kind durch eine der oben genannten zu einer Diagnose autorisierten Fachstellen eine einschlägige Schwäche festgestellt und bescheinigt wurde und Sie deshalb keine reguläre Benotung für Ihr Kind in der Schule wünschen, können Sie per Beschluss einer Klassenkonferenz einen Nachteilsausgleich erwirken. Ihr Kind bekommt dann bei Klassenarbeiten gesonderte Aufgabenstellungen auf einem angemessenen Niveau. Falls die Arbeit dennoch schlechter als ausreichend beurteilt wird, erhält Ihr Kind dafür keine Zensur.
So ein Nachteilsausgleich muss von Ihnen für jedes Schuljahr neu beantragt werden.