Nachteilsausgleich
Wenn bei Ihrem Kind durch eine der oben genannten zu einer Diagnose
autorisierten Fachstellen eine einschlägige Schwäche festgestellt und
bescheinigt wurde und Sie deshalb keine reguläre Benotung für Ihr Kind in der
Schule wünschen, können Sie per Beschluss einer Klassenkonferenz einen
Nachteilsausgleich erwirken. Ihr Kind bekommt dann bei Klassenarbeiten
gesonderte Aufgabenstellungen auf einem angemessenen Niveau. Falls die Arbeit
dennoch schlechter als ausreichend beurteilt wird, erhält Ihr Kind dafür keine
Zensur.
So ein Nachteilsausgleich muss von Ihnen für jedes Schuljahr neu
beantragt werden.